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Zuchtinformationen

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Taivas ist ein zur Zucht zugelassener Rüde.

 

Die Zuchtzulassung erfolgte im Frühjahr 2025 bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG/FCI.

 

In der Schweiz kann ein Hund entweder beim zuständigen Rasseclub oder direkt beim nationalen Landesverband SKG/FCI, die Zuchtzulassung erlangen.

 

Die Original Dokumente der Gesundheits-Informationen können bei Bedarf zugestellt werden.

Gesundheitsdaten:

HD                   A/A

ED                    0/0

Patella            0/0 (ohne Sedation)

DNA-Profil       vorhanden (Laboklin)

 

Grösse            56cm

Gewicht          28kg

 

Zuchtzulassung (20.03.2025):

Formwert                                     vorzüglich

Verhaltensbeurteilung               bestanden

 

Gesamterscheinung

Kräftiger Rüde mit passendem Kopf und Körper. Ausgezeichnete Kondition. Gut bemuskelt. Sehr typische Zeichnung, gepflegtes Haarkleid.

 

Körperbau

Breiter Schädel, gut angedeuteter Stop. Passender Fang, hochangesetzte Ohren. Braune Augen. Tiefe Brust, gerader Rücken. Typische Rute, gut geringelt.

 

Zähne

Vollständiges Scherengebiss

 

Gliedmassen

Schräge Schulterlage, ganz gerade Front. Mittlere Hinterhand-Winkelung. Bestens geschlossene Pfoten.

 

Gangwerk

Freie Bewegung. Gerade im Kommen und Gehen.

 

Verhalten

Freundlich, angenehm.

Wir haben uns bewusst für die Zuchtzulassung beim nationalen Landesverband, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG/FCI, entschieden.

 

Für Hunde, welche ihre Zuchtzulassung via Landesverband SKG/FCI erlangen, gelten folgende Bestimmungen (Auszug, Absatz 1, aus dem Zuchtreglement der SKG, erweiterte grüne Weisungen):

Generelles
Das Zuchtreglement (ZRSKG) der SKG, dessen Ausführungsbestimmungen (AB/ZRSKG)

sowie die Zuchtzulassungs- und Zucht-Bestimmungen des Zuchtreglements des entsprechenden Rasseklubs bilden die Grundlagen dieser Bestimmungen/Richtlinien

der «Erweiterten Grünen Weisungen (EGW)» für Züchter und Deckrüden-Besitzer/Eigentümer von Rassen, für die ein Rasseklub zuständig ist (Art. 1.5 ZRSKG). Alle

vorerwähnten Reglemente sind für alle den «Erweiterten Grünen Weisungen» unterstellten Züchter mit SKG/FCI geschütztem Zuchtnamen und Deckrüden-Besitzer/Eigentümer, deren Hund eine Zuchtzulassung durch die SKG hat, verbindlich.

 

Züchter und Deckrüden-Besitzer/Eigentümer von Rassen für die ein Rasseklub zuständig

ist, die diesen jedoch nicht anerkennen oder sogar ablehnen und demzufolge dem

Rasseklub nicht als Mitglied angehören, unterstehen (auf freiwilliger Basis) direkt der

SKG.​​​

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